Die Überlegungen zur Geldpolitik, zur Banksteuerung, zur Struktur des Bankenwettbewerbs und der effizienten Ordnung der Finanzmärkte waren immer getragen von folgenden Überzeugungen:
Die Geldpolitik muss eine transparente langfristig stabile Geldmengensteuerung sein. Dies übt – da valide quantitative Beziehungen und time-lags weitgehend unbekannt sind – einen stabilisierenden Einfluss sowohl auf die Finanzmärkte als auch die Realwirtschaft aus und hält die Inflation auf der Zielgröße sowie sichert sie die Funktion des Geldes als Zahlungsmittel.
Eine die betriebswirtschaftlichen Ziele am besten sichernde Unternehmenssteuerung – also auch Banksteuerung – basiert auf dem Grundsatz der pretialen Lenkung der eingesetzten Produktionsfaktoren, wie sie schon vor 100 Jahren von Eugen Schmalenbach entwickelt wurde. Diesem Prinzip folgt auch die Marktzinsmethode. Sie stellt ein geschlossenes System zur Ertrags- und Risikosteuerung dar und ist frei von subjektiv gesetzten Impulsen. Diesem betriebswirtschaftlichen Ansatz der Marktpreissteuerung folgte ursprünglich auch die internationale Rechnungslegung, die sich allerdings auf dem Weg zur Umsetzung durch Komplexität und Intransparenz ins Gegenteil verkehrte.
Die Sicherung marktwirtschaftliche Wettbewerbsmärkte durch transparente Regelwerke wie z. B. die Organisation von staatlich getragenen Börsen ist eine wichtige Rolle des Staates, ohne selbst als Akteur auf diesen Märkten tätig sein zu müssen. Ein solcher Gedanke liegt auch dem seit 2006 immer wieder vorgetragenen Projekt einer öffentlich-rechtlichen Kreditbörse zu Grunde. Solche Regelungen stabilisieren die wirtschaftliche Entwicklung und können auch heute die sogenannte Plattformwirtschaft als ein effektives Element der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung gestalten. Zumindest auf der Seite der privatwirtschaftlich entwickelnden „Kreditplattformen“ gewinnen die Überlegungen dazu wieder neue Dynamik.